„Egal über welche Features und Funktionen ein Helm verfügt – im Zweifel ist es besser, selbst einen günstigen Helm zu tragen statt keinen an zu haben.
Denn er schützt 1400 Gramm unersetzliche Gehirnmasse, ohne die wir nicht leben und funktionieren könnten.“
Mein 3-wöchiges Autozölibat nähert sich so langsam dem Ende und so wird es Zeit auch resümierende Worte zu finden, die meine Radelerfahrungen (nicht zu verwechseln mit Radlererfahrung) in meiner Kommune Merzig im Saarland zusammenfassen.
Die gute Nachricht vorweg: In den letzten Wochen auf dem Weg zur Arbeit wurde ich weder an-,um- oder überfahren. Was dazu beigetragen hat? Zum ersten das man sich natürlich so gut es geht an die ach so geliebte Straßenverkehrsordnung hält, zum anderen das man sich rücksichtsvoll und aufmerksam durch den Verkehr bewegt. Diese einfache Grundregel ist derweilen auch gesetzlich in der StVO verewigt,- und dies so gleich im ersten Paragraphen: § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer regelmäßig Strecke macht, sei es mal dahingestellt mit welchem Gefährt, der weiß genau, dass die gegenseitige Rücksichtnahme desweilen zu kurz kommt und Behinderung und Belästigung auch mal Überhand nehmen kann.
Besonders konnte ich dies erleben mit den regelmäßigen Pendel- und Einkaufsfahrten mit dem geliehenen Lastenrad der Stadt Merzig. Aufgrund der konstruktionsbedingten Überbreite (3-Räder, 80 cm breit) ist es nicht möglich barrierefrei den Radweg über die Hilbringer Brücke zu passieren. An sich wäre die Radwegbreite groß genug, jedoch entschied sich der LfS (Landesbetrieb für Straßenbau) die Ampelpfosten mittig auf dem Weg zu platzieren, sodass es schon Geschick erfordert mit einem normalen Fahrrad diesen Verkehrsslalom zu passieren.
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